SBA-THUN
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Verein Pro Regio Thun 5. Mai 1998
Stellungnahme zum Entscheid des Verwaltungsgerichts

Vom Entscheid des Bernischen Verwaltungsgerichts betreffend Rechtmässigkeit der Baubewilligung für das Projekt Schwel-Brenn-Anlage SBA in Thun haben wir Kenntnis genommen.

Der gefällte Entscheid erfüllt uns mit grossem Erstaunen und Unverständnis. Er hat für Pro Regio Thun sowie für weite Bevölkerungsteile in dieser Form keinen endgültigen Charakter. Auf Betreiben einer kleinen und finanzstarken Interessengruppe soll der Region Thun und dem Berner Oberland eine Kehrichtverbrennungssanlage und ein Schwel-Brenn-Verfahren aufgezwungen werden, dessen Notwendigkeit, Umweltverträglichkeit, Systemtauglichkeit und Rentabilität bisher noch niemand beweisen konnte.

Die Experimentierkosten für dieses "High-Tech-Projekt" müssen letztendlich die Einwohnerinnen und Einwohner mit ihrer Gesundheit und ihrem Portemonnaie bezahlen. Dies erstaunt uns sehr, denn es bestand für die Bevölkerung bekanntlich gar nie eine Möglichkeit, bei diesem Projekt mitzuentscheiden. Mit dem Bau der Schwelbrennanlage SBA Thun versucht ein Häuflein Technokraten verzweifelt, notwendige Lösungen für morgen mit überholten Konzepten von gestern zu finden.

Der Verein Pro Regio Thun sieht es als Aufgabe gegenüber seinen Mitgliedern, den SBA-Beschwerdeführern und den über 6000 Petitionärinnen und Petitionären, im Interesse der gesamten Bevölkerung unserer Region und der zukünftigen Generation, die durch dieses Projekt aufgeworfenen Fragen von einer unabhängigen Instanz endgültig abklären zu lassen.

Pro Regio Thun erklärt sich jedoch bereit, mit den diversen Exponenten im Abfallwesen auch künftig konstruktiv zusammenzuarbeiten.


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06.05.1998