SBA-THUN
HOME WHAT'S NEW ARCHIVES GUESTBOOK

Medienorientierung des Vorstands PRO REGIO THUN vom 11. September 1998
Projekt Kehrichtverbrennung SBA Thun scheitert auch vor Bundesgericht

Verein Pro Regio Thun fordert das sofortige KVA-Moratorium

Wie gestern bekannt wurde, hat das schweizerische Bundesgericht am vergangenen 17. August 1998 über die Beschwerde gegen die in Thun geplante Schwelbrennanlage SBA ganz im Sinne der Beschwerdeführenden entschieden. Laut höchstrichterlicher Urteils-begründung "ist der Rückzug des Projekts für die Beschwerdeführer an sich als Erfolg zu werten"; auch wenn die AVAG eine andere Betrachtungsweise liefern wolle, sei doch der Verzicht gerade auf die zwei der Verwaltungsge-richts-beschwerde zugrundeliegenden vorwiegenden Argumente (die vorgesehene Anlage sei überdimensioniert und die beabsichtigte Technologie nicht praxisbewährt) zurückzuführen: "Unter diesen Umständen sind die Beschwerdeführer der Sache nach als obsiegend (...) zu erachten, ohne dass die weiteren Rügen noch einer weiteren Prüfung bedürften."

Zu Gunsten der Einsprecher hat die I. öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts auch in der Kostenfrage entschieden: Die Kosten des vorliegenden Verfahrens werden der AVAG auferlegt. Über die Kostenfolgen des vorinstanzlichen kantonalen Verwaltungsgerichtverfahrens wird nun auf Anordnung des Bundesgerichts erneut das bernische Verwaltungsgericht entscheiden müssen.

Grosse Freude über dieses Urteil herrscht derweilen bei den zahlreichen KVA-Opponenten. Der Verein Pro Regio Thun, welcher das Projekt an vorderster Front hinterfragt hat, machte nach der Durchführung eigener Berechnungen aufgrund von offiziellen Abfall-Erhebungen und nach diversen Gesprächen mit unabhängigen Fachleuten immer wieder auf den fehlenden Bedarf und die Umweltrisiken einer zusätzlichen Kehrichtverbrennung im Stadtgebiet von Thun aufmerksam.

Um weitere finanzielle Abenteuer zu vermeiden, fordert Pro Regio die AVAG Delegierten auf, die ihnen von den Gemeinden zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen, das heisst, die für dieses SBA-Debakel verantwortlichen Leute in Pflicht zu nehmen und auch dem Umweltschutzgesetz Nachdruck zu verschaffen: In der Schweiz muss bekanntlich in den nächsten Jahren infolge Überkapazität keine einzige neue Kehrichtverbrennungsanlage gebaut werden. Wegen dem anhaltenden Rückgang der Abfallmengen und dem deutlich verbesserten Kehrichtverhalten der Bevölkerung (Stichworte: Vermeiden, verwerten und erst dann verbrennen) sind KVA Neubauten gänzlich unnötig geworden. Für eine KVA in Thun fehlt der Bedarf.

Der Verein Pro Regio Thun erwartet seit einigen Tagen von den zuständigen Entscheidungsträgern und den Thuner Behörden ein eindeutiges Zeichen zum Beginn eines konstruktiven Dialogs zum weiteren Vorgehen: Er hat sowohl die Thuner Stadtregierung als auch die AVAG zu einem "Gespräch am runden Tisch" eingeladen.



TALK TO US
11.09.1998